Gemeinsam mit den Kommunen Holzgerlingen und Ehningen wurde auf dem Planungsgebiet BB-14 die Möglichkeit eines Interkommunalen Windparks untersucht. Die drei Gemeinderäte hatten ein Interessenbekundungsverfahren beantragt. Dieses sollte grundsätzliche Fragen wie z.B. die Wirtschaftlichkeit und die Machbarkeit untersuchen.
Da das Eignungsgebiet u.a.in einer stark besiedelten, industriell vorgeprägten Region liegt und ein geschlossenes Waldgebiet umfasst, konnten und wollten die drei Kommunen eine entsprechende Entscheidung nicht leichtfertig treffen. Entsprechend hatten sich die drei Kommunen darauf verständigt, eine Abwägungsentscheidung auf Basis fundierter Fakten und unter Berücksichtigung der lokalen Akzeptanz zu treffen.
Am 14. März 2024 fand ein gemeinsamer Informationsabend der Kommunen Böblingen, Holzgerlingen und Ehningen in der Böblinger Kongresshalle statt. In der Folge wurde aus der Böblinger Bevölkerung der Wunsch nach einer Veranstaltung für Bewohner*innen der Diezenhalde geäußert.
Um eventuell besondere Belange der Diezenhalde mit in den Prozess aufzunehmen, fand am 04. Juni 2024 eine offene Sprechstunde von Oberbürgermeister Dr. Belz in der Erich-Kästner Grundschule statt.
Themenbereiche
Klimaschutz
Stadtteil / Gebiet
Diezenhalde, Böblingen gesamt
Projektziel
Das Planungsgebiet BB-14 erstreckt sich über die Gemarkungsgrenzen von Böblingen, Ehningen und Holzgerlingen. Da der Großteil dieser Fläche in kommunalem Eigentum steht, hatten sich die Gemeinderäte darauf verständigt, gemeinsam zu prüfen, ob ein interkommunaler Windpark auf dieser Fläche vorstellbar ist.
In einem ersten Schritt wurde - im Rahmen eines sogenannten Interessenbekundungsverfahrens – nach einem geeigneten Projektierer für einen möglichen Windpark gesucht. Mit Auswahl eines Projektierers war ein Dialog mit der Bürgerschaft vorgesehen, um sich zu den vorliegenden Erkenntnissen und einem konkreten Planungsvorschlag auszutauschen. Das Forum Energiedialog begleitete Prozess mit Informationen und Dialogformaten.
Ziel war es, eine finale Entscheidung für oder gegen einen Windpark transparent zu gestalten und alle hierzu relevanten Aspekte zu berücksichtigen. Durch eine offene und sachorientierte Diskussion sollte eine Entscheidungsfindung auf einer soliden Grundlage beruhen und die Interessen der Gemeinschaft angemessen berücksichtigen.
Letzter relevanter politischer Beschluss
https://boeblingen-sitzungsdienst.komm.one/bi/vo0050.asp?__kvonr=199893299
Projektschritte / Zeitplan
- Öffentlichkeitsbeteiligung
Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung fand im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens statt. Mit dann vorliegenden Erkenntnissen wollte man in einen Bürgerdialog eintreten, welcher neben den vorliegenden Fakten eine wesentliche Entscheidungsgrundlage der Gemeinderatsgremien - für oder gegen eine Flächenverpachtung - sein sollte.
- Verpachtungsentscheidung
Unter Abwägung der vorliegenden Erkenntnisse und Fakten sowie der Öffentlichkeit wollten die Gemeinderäte aus Böblingen, Ehingen und Holzgerlingen über die Verpachtung der Flächen entscheiden.
Aktueller Bearbeitungsstand
Im Zeitraum vom 01.05. bis 24.07.2024 wurden im Rahmen des gemeinsamen Interessenbekundungsverfahrens der Kommunen Böblingen, Ehningen und Holzgerlingen kommunaleigene Flurstücke im Windvorranggebiet BB-14 zur Windenergienutzung ausgeschrieben. Es soll an dieser Stelle nochmals explizit betont werden, dass noch keine Entscheidung oder Vorfestlegung getroffen wurde. Als Grundlage für eine Diskussion von Fakten und möglichen Standorten, von positiven wie negativen Auswirkungen, ist grundsätzlich eine konkrete Planung erforderlich.
Aktuelle Informationen finden Sie hier: https://www.windenergie-bb14.de/aktuelles/
Auf der zurückliegenden Veranstaltung "Ein offenes Ohr für die Diezenhalde" am 04. Juni 2024 wurden umfangreiche Fragen in Form von Kärtchen gestellt.
Eine Gesamt- Dokumentation der eingereichten Fragen und Antworten wurde erstellt und findet sich unten als Anhang.
Der Verband Region Stuttgart beschloss in der Sitzung der Regionalversammlung am 02. April 2025 einen geänderten Planentwurf zu den Vorranggebieten für Windenergie mit einer zweiten Offenlage.
Im geänderten Planentwurf vergrößert sich der Abstand zur Wohnbebauung in BB-14 auf 1200m zugunsten des Wohngebiets Diezenhalde. Die zur Verfügung stehenden Restflächen für Windkraftanlagen in BB- 14 auf Böblinger Gemarkung reduzierten sich dadurch. Die Planungen der Investorengruppe wurden gestoppt.
Im zweiten Beteiligungsverfahren (02. Juni bis 01. August 2025) konnten Städte, Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit gegenüber dem Verband Region Stuttgart Stellungnahmen zu den geänderten Teilen abgeben.
Im Gemeinderat der Stadt Böblingen wurden jedoch sehr unterschiedliche Positionen zur Ausweisung dieser Fläche vertreten. Die Spannbreite reichte von grundsätzlicher Zustimmung zur Windenergienutzung bis hin zu deutlicher Ablehnung einzelner Standorte. Aufgrund dieser breiten Ausfächerung der Meinungen und der fehlenden politischen Einigkeit wurde von einer Stellungnahme der Stadt Böblingen zur zweiten Offenlage abgesehen (siehe oben unter "Letzter relevanter politischer Beschluss").
Die finale Entscheidungsgewalt über die Vorranggebiete liegt beim Verband Region Stuttgart.
Am 03.12.2025 hat der Verband Region Stuttgart final die Gebietskulisse der Vorranggebiete Windkraft für die Region festgelegt.
Eine Änderung für die Stadt Böblingen gegenüber der zweiten Offenlage vom 02. April 2025 hat sich nicht ergeben.
Die Investorengruppe hat ihre Planungen vollständig eingestellt, und
auch die drei beteiligten Kommunen Böblingen, Ehningen und Holzgerlingen haben
das Thema Windpark nicht mehr weiterverfolgt. Damit sind Planungen oder weitere
Diskussionen zu einem Windpark beendet.
Weitere Information und Einblick in die vollständigen Unterlagen erhalten Sie auf der Webseite des Verband Region Stuttgart https://www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/
Informelle Bürgerbeteiligung
- Informelle Bürgerbeteiligung
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens erfolgt eine frühzeitige Bürgerbeteiligung. Es finden verschiedene Veranstaltungen und andere Formate im Rahmen des Verfahrens statt. Vorgesehen sind auch Diskussionen mit einem Projektierer und ein interkommunaler Energiedialog zu Planungsfragen.
- Formelle Bürgerbeteiligung
Sollte es zu einer Verpachtungsentscheidung durch die Gemeinderäte kommen, wäre der nächste Schritt der Beginn des Genehmigungsverfahrens nach BImschG. Der ausgewählte Projektierer würde bei der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Böblingen) einen Genehmigungsantrag stellen, welches das Durchlaufen eines formalen Verfahrens vorsieht. Eine formale Beteiligung der Öffentlichkeit ist hier gesetzlich vorgeschrieben.
Kontakt
Projektleitung: Stadt Böblingen, Stadt Holzgerlingen, Gemeinde Ehningen
E-Mail-Adresse: www.windenergie-bb14.de/kontakt/
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Projektwebseite Interkommunaler Windpark
Hier finden Sie auch eine FAQ-Liste, die bereits gestellte Fragen enthält und welche laufend aktualisiert wird.
Sollten Sie eine Frage haben, die nicht in der FAQ-Liste beantwortet wurde, so bitten wir Sie das Kontaktformular auf der Projektwebseite zu nutzen.